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Dieser Vertrag geht von dem Abs. I. und Abs. III. der Grundsatzordnung der ITC Prague an, wenn die Partei II. ein kollektiver Mitglied in Übereinstimmung mit der Grundsatzordnung der ITC Prague werden kann.
Der Vertrag bestimmt die gegenseitliche Beziehungen beider Seiten die den Vertrag beschließen um den Sport, bzw. Tennis, zu erheben. Damit versteht man die gegenseitliche Hilfe und Mitarbeit mit der Veranstaltungen, wie z.B. Tenniscamps, Turniers und Schulungen, einschließlich mit der Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer.
Der Vertrag wird auf eine bestimmte Frist geschloßen, und zwar mindestens auf einen Jahr, oder auf eine unbestimmte Frist geschloßen. (nicht Zutrefende streichen)
Beide Parteien, laut dieses Vertrags und der damit entstehenden Vertragsbeziehung, die durch die verbindliche Bestellung entsteht, stellen die Sportveranstaltungen nach Abs. III. sicher, und zwar entweder selbstständig oder mit Angebot der Klubveranstaltungen, d.h. Tennisplätze und Sanitäreinrichtung. Die Veranstaltungen werden kostenpflichtig oder kostenlos (innerhalb der Reziprozität) sichergestellt. Im Rahmen der Erfühlung dieses Vertrags besorgt die Partei I. für die Partei II. 10% Ermässigung auf Aktionen der ITC Prague und auf Tenniswaren von dieser Aktionen, gekauft von der Partei I.
Der Jahresbeitrag des Kollektivmitglieders ist 100,- €. Der Beitrag ist bis 31. 3. des Jahres oder bei der Schließung dieses Vertrags zu bezahlen. Die kollektive Mitgliederschft entsteht mit der Bezahlung des Beitrags. Rechnung Nr.IBAN :CZ70 0800 0000 2356 2399 BIC:GIBACZPX
Die Kündigungsfrist ist 3 (drei) Monate, wenn die Parteien nicht anders bestimmen. Mit der Kündigung dieses Vertrags bleibt das Recht auf die Stornogebühr, die durch die verbindliche Bestellung entsteht, unbeschadet.
Dieser Vertrag wird frei, ernsthaft und deutlich verfassen, nicht im Drange der Not und unter auffällig unvorteilhäftigen Bedingungen, was beide Parteien mit ihren Unterschriften bestätigen.